MIETBEDINGUNGEN

1. Mietvertrag

Der Mietvertrag ist für Mieter und Vermieter verbindlich, sobald die 1. Rate (oder der
Gesamtbetrag) eingezahlt wurde. Der Vertrag wird zwischen Tunø Feriehusudlejning (als
Vermittler) und dem Mieter geschlossen. Das Mietobjekt darf nur zu Urlaubszwecken von
der im Mietbeleg angegebenen Personenzahl genutzt werden.

2. Zahlungsbedingungen

  • Rate 1: 25 % des Mietbetrags sowie die Bearbeitungsgebühr sind spätestens 4 Tage nach der Buchung zu zahlen.
  • Rate 2: Der Restbetrag (75 %) sowie eine eventuelle Kaution sind spätestens 6
    Wochen (42 Tage) vor der Ankunft zu zahlen.
  • Bearbeitungsgebühr: Pro Vertrag wird eine Bearbeitungsgebühr von DKK 225,-
    erhoben.
  • Kurzfristige Buchung: Bei Buchungen weniger als 6 Wochen vor der Ankunft ist der
    gesamte Betrag sofort fällig.

3. Ankunft und Abreise

  • Zeitpunkt: Grundsätzlich steht das Haus am Ankunftstag ab 15:00 Uhr zur
    Verfügung und muss am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr verlassen werden.
  • Rücksicht auf die Fähre: Tunø Feriehusudlejning ist bemüht, die Ankunfts- und
    Abfahrtszeiten der Tunø-Fähre so weit wie möglich zu berücksichtigen, um
    Wartezeiten beim Ein- und Auschecken zu minimieren. Kontaktieren Sie uns gerne
    einen Tag vor Ihrer Ankunft für nähere Absprachen.
  • Transport: Der Mieter ist selbst für die Buchung der Fährtickets von und zur Insel
    verantwortlich. Da Tunø autofrei ist, gilt ein Ausfall der Fähre (z. B. wetterbedingt) als
    höhere Gewalt (Force Majeure).

4. Stornierung und Änderungen

Stornierungen müssen schriftlich per E-Mail erfolgen. Folgende Gebühren fallen an:

  • Bis 60 Tage vor der Ankunft: 25 % der Miete (jedoch mindestens DKK 500,-).
  • 59 – 30 Tage vor der Ankunft: 50 % der Miete.
  • Weniger als 30 Tage vor der Ankunft: 100 % der Miete.
  • Umbuchung: Änderungen des Datums oder des Hauses können bis 60 Tage vor der
    Ankunft gegen eine Gebühr von DKK 400,- vorgenommen werden.

Wir empfehlen allen Gästen den Abschluss einer privaten Reise- und
Reiserücktrittsversicherung.

5. Reinigung, Rauchen und Hausordnung

  • Pflicht des Mieters: Das Haus muss bei der Abreise in einem aufgeräumten Zustand
    übergeben werden. Das Geschirr muss gespült und in die entsprechenden Schränke
    eingeräumt sein, der Müll entsorgt und der Ofen/Grill vom Mieter gereinigt werden.
  • Rauchen: Alle Häuser sind Nichtraucherhäuser (einschließlich E-Zigaretten). Ein Verstoß
    führt zu einer Vertragsstrafe von DKK 3.000,- sowie zu einer Forderung auf Erstattung der Kosten für eine
    Sonderreinigung.
  • Lärm: Tunø ist bekannt und beliebt für seine Ruhe. Nehmen Sie Rücksicht auf
    Nachbarn und die Tierwelt der Insel, indem Sie laute Musik und lärmendes Verhalten
    vermeiden, insbesondere nach 22:00 Uhr.

6. Haftung, Schäden und Reklamationen

  • Haftung: Der Mieter ist für das Ferienhaus und dessen Inventar verantwortlich.
    Schäden müssen unverzüglich gemeldet werden.
  • Reklamationen: Mängel bei der Reinigung müssen unmittelbar bei der
    Ankunft gemeldet werden. Andere Mängel müssen spätestens 24 Stunden nach der
    Ankunft oder unmittelbar nach deren Feststellung gemeldet werden. Nach der Abreise
    werden keine Reklamationen mehr akzeptiert.
  • Mängel und Defekte: Bei technischen Störungen werden wir das Problem so schnell
    wie möglich beheben. Wir bitten um Verständnis, dass es aufgrund der Lage der
    Insel 1-2 Tage dauern kann, bis Ersatzteile oder Monteure eintreffen, insbesondere
    an Wochenenden.

7. Höhere Gewalt (Force Majeure)

Tunø Feriehusudlejning kann nicht für Ereignisse haftbar gemacht werden, die außerhalb
unserer Kontrolle liegen (Naturkatastrophen, Krieg, Epidemien, Pandemien, behördliche
Einschränkungen, extreme Wetterbedingungen o. Ä.), die die Durchführung der Vermietung
oder den Transport zur Insel unmöglich machen oder erheblich erschweren.

8. Personendaten (DSGVO)

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit der geltenden
Gesetzgebung. Die Daten werden ausschließlich zur Verwaltung Ihrer Buchung verwendet und
ohne gesetzliche Grundlage nicht an Dritte weitergegeben.

9. Gerichtsstand und Druckfehler

Gerichtsstand für beide Parteien ist das Gericht in Horsens, und es gilt dänisches
Recht. Vorbehaltlich Druckfehlern und Wechselkursänderungen.

 

Wir freuen uns darauf, Sie auf Tunø begrüßen zu dürfen.


Herzliche Inselgrüße von Rami und dem Team von Tunø Feriehusudlejning